Narkosegeräte: Berlin lockert Förderbedingungen

Die Ferkelerzeuger müssen sich erst bis Mitte Oktober entscheiden, welches Narkosegerät es sein soll. Die Fördermittel sollen Ende 2020 ausgezahlt werden.

Die betäubungslose Ferkelkastration wird in Deutschland ab 2021 verboten sein. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat Mittel bereitgestellt, um Ferkelerzeuger bei der Anschaffung von Narkosegeräten finanziell in Höhe von 60 % der Gerätekosten bzw. maximal bis zu 5.000 Euro je Unternehmen zu unterstützen. Die Narkose wird mit dem Gas Isoflura ausgeführt und kann von geschulten Landwirten selbst durchgeführt werden.
Zum Erhalt der Förderung ist ein zweistufiges Antragsverfahren notwendig. Im Rahmen des letzten „Runden Tisches zur Ferkelkastration am 03. Juni 2020“ sprach sich Bundesministerin Julia Klöckner offen für eine Verlängerung der Antragsfristen bei der Anschaffung der Isofluran-Narkosegeräte aus. Die erste Frist zur Antragsstellung auf Teilnahme an der Fördermaßnahme endete am 30.06.2020. Diese Frist wird laut BLE nicht verlängert.
In der zweiten Antragsstufe erfolgt die Beantragung der Zuwendung, welche erst nach dem Erwerb des Narkosegerätes erfolgen kann. Die zweite Antragsfrist wird um sechs Wochen bis zum 15.10.2020 verlängert. Als Nachweise sind die Rechnung für jedes Gerät, ein Zahlungsnachweis und ggf. ein Zertifizierungsnachweis vorzulegen. Die BLE will die Fördergelder bis Ende des Jahres ausschütten.
Seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie am 31. Januar 2020 gingen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) insgesamt 3.526 Anträge ein. Die meisten Anträge stellten Ferkelerzeugerinnen und -erzeuger aus Niedersachsen (1.105), Nordrhein-Westfalen (792) und Bayern (773).


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