Gesetzesänderungen für effektive ASP-Bekämpfung

Der Bundesrat hat den Weg für eine effektivere Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) freigemacht. Die Länderkammer stimmte am vergangenen Freitag für ein Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Bundesjagdgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Durch die Änderung beim EEG sollen unbillige Härten für Biogaserzeuger bei einem Ausbruch der Seuche vermieden werden. Wegen der im Seuchenfall möglichen Verkehrseinschränkungen kann der Gülletransport eingeschränkt werden. In der Folge könnten Betreiber den vorgeschriebenen Mindestanteil an Gülle womöglich nicht mehr einsetzen, was ohne die nun beschlossene Regelung zum vollständigen Verlust des Güllebonus geführt hätte. Die Gesetzesänderung bedeutet, dass Betreiber nur zeitweise keinen Güllebonus erhalten, nämlich für die Zeit einer tierseuchenrechtlichen Anordnung zuzüglich 30 Tage, und zwar für die Kalendertage, in denen der Mindestanteil an Gülle nicht eingehalten werden konnte.

Neben den Änderungen zum EEG hat die Länderkammer auch die Seuchenbekämpfung im Rahmen des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes erleichtert. Damit werden unter anderem die Ermächtigungsgrundlagen im Tiergesundheitsgesetz erweitert. Behörden können demnach im Falle eines Seuchenausbruchs das betroffene Gebiet einzäunen lassen, den Personen- oder Fahrzeugverkehr einschränken und die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen einschränken oder ganz untersagen. Mit einem solchen Ernteverbot soll beispielsweise vermieden werden, dass Wildschweine mangels Futtergrundlage weiterwandern. Mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes erhalten die Länder die Möglichkeit, Ausnahmen für die Jagd in Setz- und Brutzeiten auch aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung bestimmen zu können. Möglich ist damit auch die behördliche Anordnung einer vermehrten Fallwildsuche, um die Infektionsmöglichkeiten gesunder Wildschweine zu minimieren sowie die Durchführung einer verstärkten Bejagung durch andere Personen als den Jagdausübungsberechtigten. AgE