Kastration: Niedersachsen fordert dreijährige Fristverlängerung

Niedersachsen wird sich auf Bundesebene für eine Fristverlängerung bei der betäubungslosen Ferkelkastration einsetzen und der Bundesratsinitiative aus Bayern zur Änderung des Tierschutzgesetzes mit einer Übergangsregelung bis Ende 2023 beitreten. Einen entsprechenden Beschluss fasste das Regierungskabinett aus CDU und SPD am heutigen Dienstag.

Allerdings möchte Niedersachsen die Übergangsregelung um drei Jahre verlängern. Die bayrische Initiative zielt bislang auf eine fünfjährige Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2023 ab. Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast wurde daher vom Kabinett beauftragt, in Bayern für eine Verkürzung der Übergangsfrist einzutreten. Anschließend soll eine Mitantragstellung auf den Weg gebracht werden. „Tierschutz ist uns ein großes Anliegen. Wir sind aber derzeit technisch noch nicht so weit, die bekannten Alternativen der Ferkelkastration ohne Betäubung flächendeckend umzusetzen", betonte Otte-Kinast.

Heftige Kritik an dem Beschluss kam von der Oppositionspartei Bündnis 90/Die Grünen. „Wir verurteilen den heutigen Kabinettsbeschluss aufs Schärfste. Es ist unfassbar, dass SPD und CDU hier einen Persil-Schein für die Fortsetzung dieses tierquälerischen Verfahrens ausstellen wollen“, so die Grünen-Landtagsabgeordnete Miriam Staudte.