Kastration: Verstößt die Fristverlängerung gegen die Verfassung?

Gegen die Ankündigung der Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD, per Koalitionsinitiative eine Fristverlängerung für die betäubungslose Ferkelkastration zu erwirken, regt sich weiter heftiger Widerstand. So berichtet die Bundestierärztekammer (BTK) von einem Fachgespräch im Bundestag, in dessen Verlauf Prof. Dr. Jens Bülte, Lehrstuhlinhaber für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht an der Universität Mannheim, ein sofortiges Verbot der betäubungslosen Kastration als unvermeidlich bezeichnete, da der Tierschutz als ein von der Verfassung geschütztes Gut nicht anders gewährleistet werden könne. Eine Verlängerung der im Tierschutzgesetz festgeschriebenen Frist wäre aufgrund ausreichender Alternativen verfassungswidrig, erklärte Prof. Dr. Bülte. Der BTK sieht sich damit in seiner Position weiter bestärkt, dass die Improvac-Impfung als beste Lösung weiter vorangetrieben werden sollte.

Grünen-Chefpolitiker Robert Habeck, dessen Partei auch das Fachgespräch im Bundestag veranstaltete, sieht das genau so und forderte deshalb eine Aufklärungskampagne über die Immunokastration. Die Bundesregierung müsse die Bevölkerung aufklären, dass Männer beispielsweise nicht impotent werden, wenn sie dieses Fleisch essen. „Die Ferkelkastration ohne Betäubung muss jetzt enden. Sie ist unnötig. Es gibt Alternativen“, so Habeck.

SUS meint:

Ja, es gibt Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration. Doch zweieinhalb Monate vor Fristende kann keine dieser Alternativen auch nur ansatzweise eine Breitentauglichkeit vorweisen. Wer als Politiker jetzt den sofortigen Ausstieg fordert, setzt die Zukunft unserer deutschen Ferkelerzeugung aufs Spiel!