SUS 5/2018

Kastration: Wir brauchen Alternativen!

Anfang des Monats hat der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD eine Fraktionsinitiative auf den Weg gebracht, um im Bundestag über die Fristverlängerung abstimmen zu lassen. Das Verbot der betäubungslosen Kastration soll um 2 Jahre verschoben werden, um die Alternativen weiterzuentwickeln. Wird die Fristenverlängerung vom Bundestag abgelehnt, läuft die betäubungslose Kastration Ende 2018 aus.
In diesem Falle müsste der Tierarzt bei jedem zu kastrierenden Ferkel eine Narkose vornehmen. Vielen ist klar, dass dies nicht praktikabel ist. Deshalb setzen sie sich dafür ein, dass die Landwirte selbst die notwendige Betäubung durchführen dürfen. Doch dieser sogenannte vierte Weg ist in Deutschland nicht so ohne Weiteres zu etablieren. Denn im deutschen Tierschutzgesetz ist die "komplet­­te Schmerzausschaltung" verankert. Dies kann praktisch kein Betäubungsverfahren garan­­tie­ren. Selbst in der Humanmedizin spricht man von einer bestmöglichen Schmerzreduzierung. Infolgedessen müsste der entsprechende Passus im Tierschutzgesetz geändert werden. Hiervor scheut die Politik bislang zurück.
Auch künftig werden wir weiter kastrieren müssen. Die Vollnarkose ist mit hohen Belastungen fürs Tier und kaum leistbarem apparativen und personellen Aufwand verbunden. Egal, ob es sich um die Injektions- oder die Inhalationsnarkose handelt. Im Übrigen müsste das Narkosegas Isofluran erst einmal für das Schwein zugelassen werden.
Wie ein praktizierender Tierarzt, ein Sauenhalter, ein dänischer Markt­experte und ein Jurist die Situation einordnen, lesen Sie im Brennpunkt der neuen SUS 5/2018 ab Seite 8 (Kastration: Wir brauchen Alternativen).