Neue Versuchsergebnisse zu den Kastrationsalternativen

Die Landwirtschaftskammer NRW und der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen haben gestern im Rahmen einer Infoveranstaltung auf Haus Düsse die Ergebnisse von zwei Projekten zur Ferkelkastration vorgestellt. In den vom Bundeslandwirtschaftsministerium geförderten Projekten wurde einerseits die Kastration unter Lokalanästhesie mit Procain, unter Inhalationsnarkose mit Isofluran (zwei unterschiedl. Geräte im Versuch) und unter Injektionsnarkose mit Ketamin/Azaperon sowie postoperativer Schmerzbehandlung auf konventionellen Betrieben einer arbeitswirtschaftlichen und ökonomischen Bewertung unterzogen. Zum anderen erfolgten auf ökologisch wirtschaftenden Betrieben Untersuchungen mit verschiedenen Schwerpunktthemen, wie der Betäubungseffizienz und dem Tierschutz. Allerdings handelte es sich dabei um vorläufige Ergebnisse, da das Projekt noch bis Ende des Jahres läuft. Zur Bewertung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Isofluran-Anwendung führte die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Messungen durch.

Die arbeitswirtschaftliche Betrachtung in den konventionellen Betrieben machte deutlich, dass die Kastrationsverfahren unter Narkose im Vergleich zur betäubungslosen Kastration mehr als doppelt so viel Zeit beanspruchen. Mit fast 600 Sekunden nahm eine der beiden Isofluran-Techniken den Spitzenplatz ein. Der Zeitaufwand zwischen den Versuchsbetrieben schwankte teils merklich, sodass sich hier Optimierungsmöglichkeiten andeuteten.

In der ökonomischen Betrachtung erwies sich die durch den Tierarzt durchgeführte Injektionsnarkose als das mit Abstand teuerste Verfahren. Hier waren in einem Testbetrieb Kosten von fast 13 € pro Tier angefallen. Die ebenfalls vom Veterinär verabreichte Inhalationsnarkose erwies sich mit maximal 4 € pro Tier als günstigere Alternative. Die geringsten Kosten waren mit der Lokalanästhesie durch den Tierarzt verbunden. Hier reichte die Spanne von 0,97 bis 1,76 € je Tier.

Die SVLFG kam nach ihren Untersuchungen zu dem Schluss, dass das Inhalationsverfahren noch nicht den Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz genügt. Mitunter klagten einige Anwender während des Versuches über Kopfschmerzen und Unwohlsein. Zudem wurden an den Bauteilen der Narkosegeräte Leckagen entdeckt.