Tierschutz: Routinemäßige Kadaver-Untersuchungen gefordert

Für routinemäßige Tierschutzkontrollen in Verarbeitungsbetrieben für Tierische Nebenprodukte (VTN-Betrieben) soll die Bundesregierung baldmöglichst eine Rechtsgrundlage schaffen. Dafür hat sich der Bundesrat letzten Freitag ausgesprochen. Er stimmte einem entsprechenden und von Niedersachsen eingebrachten Entschließungsantrag zu. Erreicht werden soll, dass im Flaschenhals Tierkörperbeseitigungsanstalt Routineüberprüfungen auf Tierschutzverstöße durch Befunde an Kadavern möglich werden. Dafür fehlten bisher die Rechtsgrundlage und ein Betretungsrecht, was die Bundesregierung durch ein entsprechendes Gesetz ändern müsse, so die Länderkammer.

In der Entschließung wird darauf hingewiesen, dass eine Untersuchung der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) von angelieferten Tierkörpern darauf hindeute, dass mehr als 10 % der betroffenen Tiere vor ihrem Tod länger anhaltenden Schmerzen und Leiden ausgesetzt gewesen seien. Nur die Überprüfung der Tierkadaver gebe Aufschluss über etwaige Tierschutzverstöße in der Tierhaltung oder bei einer Nottötung.

Neben der rechtlichen Verankerung von Betretungsrechten ist für die effektive Durchführung von Kontrollen nach Ansicht des Bundesrates außerdem eine Rückverfolgbarkeit der Tierkörper zum letzten Haltungsbetrieb erforderlich. Dies sei derzeit nicht bei allen Tierarten gegeben. So würden Schweine lediglich mit der Ohrmarke des Ferkelerzeugers gekennzeichnet und könnten bei Anlieferung von einem Mastbetrieb an die Tierkörperbeseitigungsanstalt nicht zum letzten Tierhalter zurückverfolgt werden. Auch dies soll sich nach dem Votum des Bundesrates ändern. Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) hatte allerdings schon bei der Einbringung des Entschließungsantrages im März davor gewarnt, dass ein „Bürokratiemonster“ entstehen würde, wenn jedes an die VTN gelieferte Tier auch noch gekennzeichnet werden müsse.