Vorsicht bei Jagdreisen ins Ausland!

Bei Jagdreisen in das Ausland sind einige Regeln einzuhalten, um das Risiko der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu minimieren. Darauf weist Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) hin. Grundsätzlich muss man sich über die ASP-Situation im Reiseland vorab informieren. Das Virus der Seuche kann auch über kontaminierte Kleidung, Gegenstände und Fahrzeuge verbracht werden. Deshalb müssen diese vor der Rückreise gereinigt und gegebenenfalls desinfiziert werden. Die Verbringung von Jagdtropäen ist sogar in einer entsprechenden EU-Verordnung geregelt. Diese dürfen nur nach gründlicher Reinigung, Trocknung, Desinfektion und in allseitig umschlossenen Verpackungen zur Vermeidung einer Rekontamination mitgebracht werden. Zusätzlich ist eine Bestätigung der zuständigen Veterinärbehörde aus der von der Afrikanischen Schweinepest betroffenen Region erforderlich. „Wenn dies nicht gewährleistet ist, kann keine Einfuhr von Jagdtrophäen erfolgen“, betonte Hauk. Das innergemeinschaftliche Verbringen von frischem Wildschweinfleisch sowie daraus hergestellten Erzeugnissen ohne ausreichende Erhitzung aus Restriktionsgebieten ist grundsätzlich untersagt.