SUS 6/2017

Stoffstrombilanz: Jetzt rechnen!

Nach einem monatelangen Hin und Her hat der Bundesrat endlich dem vom Berliner Agrarressort vorgelegten Optionsmodell zur Stoffstrombilanz zugestimmt. Doch was bedeutet dieser Kompromiss für die Landwirte?
Zunächst einmal Klarheit darüber, wie bundesweit jeder aufzeichnungspflichtige Betrieb in den kommenden fünf Jahren die neue Stoffstrombilanz aufzustellen hat. Dabei steht zur Auswahl, sich mit seiner über drei Jahre gemittelten Bilanz an einem pauschalen Saldo von 175 kg N pro ha/Jahr oder einem betriebsspezifischen Vergleichswert zu orientieren.
Mit diesem flexiblen Bewertungsansatz ist kurz vor knapp eine für die Praxis umsetzbare Regelung beschlossen und ein Flickenteppich aus verschiedenen Ländervorgaben verhindert worden. Das ist gut so! Denn allein das neue Düngegesetz stellt die Betriebe schon vor gewaltige Herausforderungen. Ein unausgegorenes Regelwerk zur Stoffstrombilanz hätte wohl die gesamte Branche gelähmt.
Dennoch muss uns klar sein, dass wir uns jetzt nicht zurücklehnen dürfen. Für einige Kritiker ist der Kompromiss unzureichend oder aus umwelttechnischer Sicht gar ein völliger Fehlschlag. Zudem bleibt abzuwarten, inwieweit das nun festgeschnürte Düngepaket die EU davon abhält, Deutschland wegen Verstößen gegen die Nitrat-Richtlinien zu bestrafen.
Weil der Druck also eher weiter steigt als sinkt, gilt es die gewonnene Zeit optimal zu nutzen! 2021 sollen die Vorschriften evaluiert werden. Bis dahin müssen wir wissen, was in der Praxis umzusetzen ist und was nicht. Hier ist jeder einzelne Betrieb gefordert, vorhandene Potenziale zur Nährstoffeffizienz auszuschöpfen und seine Erfahrungen zu teilen. Die Fütterung und die Tiergesundheit als Basis (siehe beiliegendes Extra „Gesunde Schweine“) sind dabei die größten Hebel.
Auch überbetrieblich ist an umweltverträglichen und wirtschaftlich darstellbaren Lösungen zu feilen. Neben der Weiterentwicklung von Verfahren wie der Separation oder Kompostierung der Gülle, geht es um den Ausbau der Kreislaufwirtschaft.
Landwirte aus Vieh- und Ackerbauregionen müssen intensiver kommunizieren und zusammenarbeiten. Der Gesetzgeber ist in der Pflicht, diese Partnerschaften durch den Abbau bürokratischer Hürden zu fördern. (SUS 6/2017)