SUS 3/2018

Örtliche Betäubung erlauben

Ab dem 1. Januar 2019 gilt das Verbot der betäubungslosen Kastration. Eine für alle
Märkte und Produktionsstrukturen funktionierende Alternative steht uns nicht zur Verfügung.
Sollte bis Ende des Jahres keine akzeptable Lösung gefunden werden, droht eine  Verlagerung der Ferkelproduktion ins benachbarte Ausland – die Niederlande, Belgien oder Dänemark.
Fakt ist: Die Schlachtkonzerne nehmen keine zusätzlichen Masteber mehr ab, ob geimpft oder
intakt. Sie begründen es damit, dass sie ein Schwein brauchen, welches sich mit seinen vielen Teilstücken weltweit vermarkten lässt. Wenn eine Vielzahl der Marktpartner Eberfleisch schlechter bewertet als das von Kastraten, müssen wir den Aufnahmestopp akzeptieren.

So führt kein Weg an der auch in unseren Reihen ungeliebten Kastration vorbei, die in sieben Monaten unter Betäubung zu erfolgen hat. Doch bei Narkosemitteln wie Isofluran ist die Anwendersicherheit und Anwendung durch den Landwirt nicht abschließend geklärt. Und die Injektionsnarkose durch den Tierarzt hat den Nachteil der langen Nachschlafzeiten.
Selbst nach dem Aufwachen aus der Narkose sind die Ferkel benommen und kaum in der Lage, ausreichend Milch aufzunehmen. Zudem fehlen uns die Tierärzte, um sicherzustellen, dass die Ferkel am dritten Tag kastriert werden.

Eine Lokalanästhesie in Kombination mit Schmerzmitteln durch uns Landwirte wäre für viele Betriebe das Mittel der Wahl. Dies ist der einzig gangbare Weg und bereits in einigen skandinavischen Ländern erlaubt. Dort praktizieren geschulte Landwirte erfolgreich
diese Methode. Ein Tierschutzproblem wird in Skandinavien nicht gesehen – im Gegenteil!
Jetzt ist Bundesministerin Julia Klöckner am Zuge, die unsere Einwände und Sorgen im Detail
kennt. Es wird höchte Zeit, dass sich Deutschland bei der Ferkelkastration bewegt. Auch im
Hinblick auf die Akzeptanz des geplanten staatlichen Tierwohllabels wäre es fraglich, warum
Tierwohl mit zweierlei Maß gemessen wird.
Ich bin mir sicher: Wir brauchen den skandinavischen Weg bei der Kastration auch, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Ferkelerzeuger nicht abreißen zu lassen. Andernfalls wird der Selbstversorgungsgrad bei Ferkeln von derzeit ca. 75 % weiter einbrechen. Wem ist dann geholfen? (SUS 3/18)