Abbau der Nutztierhaltung soll Klimaziele realisierbar machen

Um die Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft bis zum Jahre 2030 um 11 Mio. t bis 14 Mio. t CO2-Äquivalente zu senken, setzt das Bundeslandwirtschaftsministerium als eine der zentralen Maßnahmen auf die Umsetzung der Düngeverordnung und einer damit in Kauf genommenen Reduzierung der Nutztierhaltung. Das geht aus dem jetzt vorliegenden Protokoll der 6. Sitzung des Aktionsbündnisses Klimaschutz im Bundesumweltministerium von Ende Juni hervor. Die betroffenen Bundesministerien waren zuvor aufgefordert worden, konkrete Vorschläge für die Treibhausgasminderung vorzulegen, die in dem für 2019 angekündigten Klimaschutzgesetz verankert werden sollen. Laut Protokoll geht das Agrarressort davon aus, dass aufgrund der neuen Düngeverordnung insgesamt 3,5 Mio. t CO2-Äquivalente eingespart werden.

Die Emissionsminderung in der Tierhaltung soll über die Ausgestaltung der Agrarförderung begrenzt werden. Im Protokoll wird hier eine mögliche Begrenzung auf 2 Großvieheinheiten (GV) pro Hektar als mögliche Option genannt. In der Summe würden diese und weitere Maßnahmen auf eine Abnahme der Emissionen der Landwirtschaft um 9 bis 10 Mio. t CO2-Äquivalente hinauslaufen. Das Ziel von 11 Mio. t kann laut Agraressort voraussichtlich dadurch erreicht werden, dass Betriebe wegen des strengeren Düngerechts weniger Tiere halten. AgE