BMEL will Freilauf im Abferkelstall

Die seit Monaten ruhenden Diskussionen um die Kastenstandhaltung von Sauen nehmen jetzt wieder Fahrt auf. So machte ein Vertreter des Landwirtschaftsministeriums in Nordrhein-Westfalen deutlich, dass das Berliner Agrarressort bereits im Mai 2019 einen neuen Entwurf zur Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung vorlegen will. Die neue Verordnung soll auch die Unterbringung der säugenden Sauen definieren. Hier will Berlin eine frei verfügbare Bewegungsfläche von 5 m² für die ferkelführenden Sauen vorschreiben. Dies kommt einer Vorschrift zu Bewegungsbuchten im Abferkelstall gleich. Für Neubauten soll die Verordnung mit Inkrafttreten gelten. Für bestehende Sauenställe sind Übergangsfristen von zehn Jahren vorgesehen. In Einzelfällen ist eine Verlängerung der Übergangsfrist um fünf Jahre und in besonderen Härtefällen eine weitere Verlängerung um zwei Jahre angedacht. Im Deckzentrum wird Berlin vermutlich an das bereits unter dem ehemaligen Minister Schmidt vorgelegten Eckpunktepapier anknüpfen. Hiernach soll die Einzelhaltung im Deckzentrum auf eine Zeit von etwa acht Tagen bis zum Ende der Belegung bzw. der Rausche begrenzt werden. Auch hier sind die genannten Übergangsfristen von zehn Jahren mit entsprechender Verlängerungsoption um fünf bzw. zwei Jahre angestrebt.
Mit seinem Vorschlag geht Berlin deutlich über die EU-weiten Haltungsstandards hinaus. Um Wettbewerbsnachteile für die deutschen Ferkelerzeuger ausgleichen zu können, will das Landwirtschaftsministerium die neuen Haltungsvorgaben für Sauen in die geplante staatliche Haltungskennzeichnung einbinden.