Borchert-Kommission: Umbau der Tierhaltung bis 2040

Die Borchert-KOmmission hat ihre Pläne zum Umbau der Nutztierhaltung vorgestellt.

Für unumgänglich hält das vom früheren Bundeslandwirtschaftsminister Jochen Borchert geleitete Kompetenznetzwerk einen Umbau der Tierhaltung in Deutschland. „Die Nutztierhaltung in Deutschland muss in die Lage versetzt werden, den fachlichen und gesellschaftlichen Ansprüchen an den Tier- und Umweltschutz zu entsprechen und trotzdem wettbewerbsfähig zu bleiben“, heißt es im Abschlusspapier, das das Gremium am vergangenen Freitag in Bonn beschlossen hat. Darin schlägt die Borchert-Kommission eine stufenweise Weiterentwicklung der Tierhaltung im Rahmen einer langfristigen Transformationsstrategie vor. Als deren Ziel, das bis 2040 erreicht werden solle, empfehlen die Experten die vollständige Überführung der deutschen Nutztierhaltung auf ein Niveau, das der Stufe 2 im geplanten Tierwohlkennzeichengesetz entspricht als gesetzlichen Mindeststandard. Diese umfasst verbesserte Ställe mit zusätzlichem Platzangebot, Strukturierung sowie Klimazonen. Darüber hinaus soll bis dahin ein hinreichend großer Marktanteil für die Premiumstufe 3 mit erweitertem Platzangebot und Auslaufmöglichkeit erreicht werden. Die Kommission weist darauf hin, dass die Kosten für den Umbau nur zu geringen Teilen am Markt erlöst werden könnten. Eine langfristig wirksame Finanzierungsstrategie müsse daher maßgeblich auf einer staatlichen Förderung beruhen. Dabei seien sowohl Prämien zur Abdeckung der laufenden Kosten als auch eine Investitionsförderung vorzusehen. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung unter Vorsitz von Borchert im Frühjahr vergangenen Jahres einberufen. Ihm gehören Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft, Praxis sowie Tier-, Umwelt- und Verbraucherschutz an.

Als eine wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz von Tierwohlzahlungen nennt die Borchert-Kommission eine langfristige Verlässlichkeit über die Abschreibungsdauer eines Stalles hinweg. Zudem müssten künftig staatliche Tierwohlzahlungen auch für die Einhaltung von national verpflichtenden Standards gewährt werden können, wenn diese deutlich oberhalb des EU-Niveaus lägen. Derzeit ist das EU-rechtlich nicht zulässig. Zur Finanzierung der Umbaukosten sprechen sich die Mitglieder des Kompetenznetzwerks mehrheitlich für eine mengenbezogene Verbrauchssteuer auf tierische Produkte aus. Ihren Berechnungen zufolge könnte mit Sätzen pro Kilogramm von 40 Cent für Fleisch und Fleischverarbeitungsprodukte, 2 Cent für Milch sowie Eier und 15 Cent für Käse, Butter und Milchpulver der Finanzierungsbedarf von 3,6 Mrd. Euro jährlich in der Endstufe gedeckt werden. Voraussetzung sei eine sozialpolitische Flankierung, so dass einkommensschwache Haushalte nicht zusätzlich belastet würden. AgE