Bund kippt Tierarztvorbehalt bei der Isofluran-Betäubung

Das Bundeskabinett hat diese Woche die Verordnung zur Durchführung der Isofluran-Betäubung bei der Ferkelkastration durchgewunken. Damit ist die rechtliche Grundlage geschaffen, dass sachkundige Landwirte bald das Verfahren selbst anwenden dürfen. Jetzt muss nur noch der Bundesrat der Verordnung zustimmen.

Durch den Wegfall des Tierarztvorbehaltes soll das Verfahren praxistauglicher und auch kostengünstiger werden. Um die Isofluran-Narkose anwenden zu dürfen, muss sich der Landwirt allerdings vorher in einem Lehrgang die notwendigen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten aneignen. Zur Teilnahme berechtigen der Abschluss einer fachbezogenen Ausbildung sowie die einschlägige Berufserfahrung als Landwirt.

Anforderungen werden auch an die Narkosegeräte gestellt. Sie sollen vom Hersteller für die Verwendung bei der Ferkelkastration unter Isofluran bestimmt und ordnungsgemäß gewartet sein müssen sowie jede einzelne Verwendung manipulationssicher aufzeichnen. AgE