Nur noch fünf Tage im Kastenstand?

Nach wie vor sind sich die Bundesländer uneins über Fixierungsdauer und Übergangsfristen. Jetzt soll im Mai über den Kastenstand entschieden werden.

In dieser Woche wird der Bundesrat keine Entscheidung über die Nutztierhaltungsverordnung fällen. Denn der anvisierte Termin für die Verabschiedung im Bundesrat am 13. März wurde gekänzelt. Bereits im Februar war die Vorlage kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt worden. Zuvor hatte sich abgezeichnet, dass ein einvernehmlicher Beschluss nicht zustande kommen würde. Eine Entscheidung wird nun erst für die Sitzung der Länderkammer am 15. Mai angestrebt.
Jetzt sollen Schleswig-Holstein (Landesregierung aus CDU/Grüne/FDP) und Nordrhein-Westfalen (CDU/FDP) Lösungsvorschläge für die wichtigsten Streitpunkte erarbeiten. Dabei geht es vor allem um die Länge der Übergangsfristen und die Dauer der künftig noch erlaubten Fixierung. Der Kastenstand im Deckzentrum soll nach Meinung einiger Bundesländer nur noch die ersten fünf Tage nach dem Absetzen benutzt werden dürfen. Dabei ist es aus fachlicher Sicht wichtig, die Sau bis zu zwei Tage nach der letzten Besamung festsetzen zu können. Bei verspäteten Rauschen reichen die fünf Tage nicht. Besonders umstritten in Bezug auf den Kastenstand sind auch die Übergangsfristen zum Umbau der Haltungseinrichtungen. Uneinig sind sich Länder und Bund auch darin, wie die Aussagen aus dem Magdeburger Urteil zum Hinlegen und Ausstrecken der Gliedmaßen und des Kopfes in der Sauenhaltung auszulegen sind. Bisher sehen die Forderungen der Länder für 65er-Kastenstände überhaupt keine Übergangsfristen vor.
So liegen die Neuregelungen der Kastenstandhaltung weiterhin auf Eis. Im Extremfall kann der Bund die Verordnung völlig zurückziehen, wenn das federführende Bundeslandwirtschaftsministerium befindet, dass die Änderungswünsche der Länder für die Tierhalter nicht tragbar sind. Andererseits brauchen die Schweinehalter endlich Planungssicherheit, damit die Betriebe wieder investieren können. So bezeichnete die Interessengemeinschaft der Schweinehalter (ISN) eine Entscheidung zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung als längst überfällig. Allerdings reiche Planungssicherheit allein nicht aus. Benötigt werde auch eine Perspektive für die deutschen Schweinehalter, „und die gibt es nur mit einer ausreichenden Übergangszeit“, damit sich die Ferkelerzeuger auf die Veränderungen einstellen können, betonte die ISN.