Bundesrat stimmt für Erhalt der 51a-Regelung

Der Bundesrat hat sich gegen eine Abschaffung der Regelungen für bäuerliche Tierhaltungskooperationen im Rahmen der Grundsteuerreform ausgesprochen. Die Länderkammer folgte am vergangenen Freitag der Empfehlung der zuständigen Ausschüsse und forderte die Bundesregierung auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass die Regelungen des Paragrafen 51a Bewertungsgesetz ihre Gültigkeit behalten. Derzeit sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung die Streichung dieses Paragrafen vor. Damit würden die geltenden bewertungsrechtlichen Regelungen für bäuerliche Tierhaltungskooperationen wegfallen. In der Folge würden diese Tierhaltungen nach Angaben des Deutschen Bauernverbandes (DBV) künftig als Gewerbebetrieb mit weitreichenden nachteiligen steuerlichen Konsequenzen eingestuft werden.

Am Vortag der Abstimmung im Bundesrat hatte die FDP-Bundestagsabgeordnete Carina Konrad die Bundesregierung erneut für die geplante Abschaffung des betreffenden Paragrafen scharf kritisiert. Die Regierung versuche „das Ende der landwirtschaftlichen Tierhaltungskooperationen durch die Hintertür zu besiegeln“, so Konrad. Sie sieht in dem derzeitigen Entwurf einen „weiteren Sargnagel“ für den Tierhaltungsstandort Deutschland. Während das Bundeslandwirtschaftsministerium nicht einmal wisse, wie viele bäuerliche Tierhaltungskooperationen es überhaupt gebe, wolle „die Union von alledem nichts gewusst haben“. AgE