Bundesrat stimmt Isofluran-Verordnung zu

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung der sogenannten Ferkelbetäubungs-Sachkundeverordnung (FerkBetSachkV) zugestimmt. Damit wird der Tierärztevorbehalt für die Inhalationsnarkose mit Isofluran außer Kraft gesetzt und die Landwirte dürfen zukünftig nach einer entsprechenden Schulung die Betäubung selbst durchführen.

In der Verordnung wurden scharfe Vorgaben für die Anwendung des Narkosegases beschlossen. So müssen die Landwirte unter anderem für den notwendigen Sachkundenachweis mindestens zwölf Lehrgangsstunden mit abschließender mündlicher und schriftlicher Prüfung absolvieren.

Ebenfalls geregelt wurde die Förderung dieser Kastrationsalternative. So sollen die Landwirte für den Kauf der rund 10.000 € teuren Geräte Zuschüsse erhalten, sofern diese die Anforderungen an den Tier- und Arbeitsschutz gerecht werden. Außerdem müssen die Geräte über eine manipulationssichere Dokumentationstechnik verfügen, die die Anzahl der Behandlung erfasst.