Dünge-VO: Brüssel mahnt Deutschland an

Die EU-Kommission hat Deutschland gestern in einem Mahnschreiben offiziell dazu aufgefordert, die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie umzusetzen und damit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem vergangenen Jahr nachzukommen. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, drohen der Bundesrepublik Strafzahlungen von bis zu rund 850 000 € pro Tag. Die Brüsseler Behörde erklärte, dass die Folgemaßnahmen Deutschlands, gemeint ist unter anderem die Anpassung der Düngeverordnung im Jahr 2017, nicht ausreichend waren. Bedenken bestünden vor allem bezüglich der Vorschriften zur Begrenzung der Ausbringung von Düngemitteln, zusätzlicher Maßnahmen für verseuchte Gebiete und Sperrzeiten.

Für den Deutschen Bauernverband (DBV) ist die Einleitung der ersten Stufe eines Zweitverfahrens gegen Deutschland unverhältnismäßig und unangemessen. Diese Eskalation seitens der EU-Kommission sei angesichts der laufenden konstruktiven Gespräche zwischen der Bundesregierung, den Ländern und der EU-Kommission über die Nachbesserung der Düngeverordnung unverständlich, kritisierte der DBV in einer ersten Reaktion. Vor allem beanstandet der Bauernverband, dass die Kommission Deutschland zwar Fortschritte bei der Umsetzung des EU-Rechts bescheinige und den weiteren Zeitplan für eine erneute Änderung der Düngeverordnung abstimme, zeitgleich aber die Bundesregierung erneut mit einem Vertragsverletzungsverfahren überziehe. Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist aus Sicht des DBV die Kleinteiligkeit der Nachforderungen seitens der EU-Kommission. Diese stünden im Widerspruch zu den bisherigen Bekundungen, die Mitgliedstaaten hätten einen breiten Spielraum zur Umsetzung regional angepasster Maßnahmen für Landwirtschaft und Gewässerschutz. AgE