Düngerecht: Betriebe werden gläsern

Im Rahmen der neuen Dünge-Gesetzgebung haben die Kontrollbehörden künftig deutlich größere Kompetenzen. So dürfen die Behörden fortan bei Kontrollen zusätzlich auf Informationen aus der Invekos-Datenbank, dem Bestandsregister, den HIT-Daten, Meldungen zur Tierseuchenkasse sowie baurechtlichen Angaben zu den genehmigten Tierplätzen zurückgreifen. Die Kontrollbehörden bekommen damit ähnlich große Befugnisse wie Steuerprüfer. Das machte Dr. Stephan Schneider von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft auf der gestrigen Pressetagung von Proteinmarkt und Evonik in Osnabrück deutlich. Dr. Schneider sprach bezüglich des Düngerechts vom gläsernen Betrieb. Bisherige Möglichkeiten bei der Gestaltung des Nährstoff-Vergleiches sind damit Vergangenheit.
Andrea Meyer von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ging ebenfalls auf das verschärfte Dünge-Recht ein. Die Fütterungsexpertin machte deutlich, dass die Schweinehalter noch stärker die Möglichkeiten der N-und P-reduzierten Fütterung ausschöpfen sollen. Insbesondere in der Endmast bestehen hier noch große Potenziale. Wie wichtig neue Fütterungskonzepte sind, machte Meyer anhand einer Zahl deutlich. Demnach fehlen in Niedersachsen nach neuem Düngerecht insgesamt 376000 ha Nutzfläche, um den in der Tierhaltung anfallenden Stickstoff ordnungsgemäß zu verwerten.