Düngerecht: NRW verkleinert rote Gebiete

In der Neufassung erstrecken sich die roten Gebiete über 19,4 % der Nutzfläche.

Nordrhein-Westfalen hat mit der Novelle der Landesdüngeverordnung eine deutliche Verkleinerung der roten Gebiete mit hoher Nitratbelastung ermöglicht. Diese sind die durch die aktualisierte und verfeinerte Betrachtung der Gebietskulisse um mehr als 60 % geschrumpft. In der neuen Fassung weist die Landesregierung noch 19,4 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche bzw. 303.000 ha als rotes Gebiet aus.
Die Verkleinerung der roten Gebiete erfolgte in zweiten Schritten. Zunächst hat NRW neue Messwerte zu den Nitratwerten aus dem Monitorringzyklus 2013 bis 2018 herangezogen. Diese Werte sind im Vergleich zu den vorherigen Daten deutlich niedriger aus, so dass sich der Anteil der roten Gebiete in Bezug auf die gesamte Fläche in NRW von ehemals 42 % auf 26 % verringerte. Im zweiten Schritt erfolgt die Binnendifferenzierung. Wobei NRW die Bewertung auf Basis der Feldblöcke vorgenommen hat. Diese detaillierte Betrachtung ist wesentlich genauer als das vorherige Herangehen auf Basis der Grundwasserkörper. Der Westfälisch Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) bewertet den Schritt als vorbildlich. Deutliche Kritik äußert der WLV dagegen weiter an der geplanten Verschärfung des Bundes-Düngeverordnung. Hier plant Berlin in den roten Gebieten u.a. eine pauschale Kappung der Stickstoffdüngung um 20 % unter den pflanzlichen Bedarf.

Eine detaillierte Karte zur neuen Gebietskulisse finden Sie hier.