Fachleute kritisieren neue Dünge-VO

Die pauschale Kappung der N-Düngung in roten Gebieten löst umfangreiche Kritik aus.

Nun steht es fest: Ab Januar 2021 gelten in den so genannten roten Gebieten mit erhöhten Nitratgehalten im Grundwasser verschärfte Regeln bei der Düngung. Der stark kritisierte, pauschale Abschlag von 20 % der Stickstoffdüngung unter den pflanzlichen Bedarf wird damit Gesetz. Das hat der Bundesrat vergangenen Freitag nach langem Ringen beschlossen. Bis Ende Juni soll Berlin einen Entwurf für eine Verwaltungsvorschrift zur einheitlichen Ausweisung der roten Gebiete in den Bundesländern vorlegen.
Die Verschärfungen stoßen bei Fachleuten und Fachverbänden auf Kritik. So bezeichnet der Deutschen Bauernverband die neue Verordnung als fachlich mangelhaft. „Chancen für die notwendige Korrektur der Verordnung wurden vertan, monierte DBV-Präsident Joachim Ruckwied. Die Berufsvertretung Landschaft schaft Verbindung (LsV) bezweifelt, ob die Landesregierung die Binnendifferenzierung der roten Gebiete im vorgegebenen Zeitraum umsetzen können. Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) äußerte sich enttäuscht über die Entscheidung des Bundesrats. „Unsere sachlichen Argumente zur Korrektur der wurden vom Bund beiseite gewischt“, moniert die Ministerin. Auch der rheinland-pfälzische Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing (FDP) äußerste Kritik und hat den Beschluss im Bundesrat nicht zugestimmt.
Weitere Kritik gibt es von den Fachleuten aus den deutschen Agrar-Universitäten. So bezeichnet Professor Klaus Dittert hat von der Georg-August-Universität in Göttingen die neue Verordnung als schlechten Kompromiss für die Landwirtschaft. Kernpunkt seiner Kritik ist die pauschale Kürzung der Stickstoffdüngung um 20 % in den roten Gebieten. Damit werden die Landwirte nach seiner Einschätzung pauschal bestraft und keine gezielten Anreize für das eigentliche Nährstoffproblem gesetzt.