Fördergeld für Narkosegerät: Letzte Chance!

Wer als Sauenhalter seine Ferkel vor dem Kastrieren selbst betäuben will, sollte bis zum 30.6. (!!!) einen Förderantrag zur Anschaffung eines Narkosegerätes stellen.

Ferkelerzeuger, die auch nach dem 31. Dezember 2020 auf das Ferkelkastrieren nicht verzichten können bzw. wollen, sollten sich jetzt sputen. Zumindest diejenigen, die mit den Gas Isofluran ihre Ferkel betäuben wollen und noch keinen Antrag auf staatliche Fördermittel für ein Narkosegerrät gestellt haben. Denn die Frist für die erste Antragsstufe läuft am 30. Juni 2020 aus!
Hintergrund ist, dass ab 2021 die betäubungslose Kastration verboten sein wird. Das Betäubungsverfahren mit Isofluran ist eine von vier Alternativen, die dem Schweinehalter bleiben. Gut zu wissen, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) die Anschaffung zertifizierter Isofluran-Narkosegeräte fördert. Es übernimmt bis zu 60 % der Anschaffungskosten, maximal 5.000 € je Betrieb. Aktuell sollen bereits deutlich über 3.000 Anträge eingegangen sein.
Die Abwicklung der Anträge erfolgt über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn. Details dazu finden Sie auf der BLE-Homepage unter www.ble.de/ferkelnarkose