Kastenstand: Bundesratsbeschluss in dieser Woche?

NRW und Schleswig-Holstein haben einen Kompromiss zur Novellierung der Haltungsverordnung erarbeitet. Möglicherweise wird darüber noch in dieser Woche im Bundesrat abgestimmt.

Im Streit um die Neuregelung der Kastenstandhaltung zeichnet sich eine Lösung ab. NRW und Schleswig-Holstein haben sich auf einen Kompromissvorschlag zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verständigt, über den bereits Ende dieser Woche im Plenum des Bundesrats entschieden werden soll. Der Staatssekretär im NRW-Landwirtschaftsministerium, Dr. Heinrich Bottermann, hat seine Amtskollegen in den Ländern gebeten, die Initiative zu unterstützen. Dem Antrag werden gute Chancen eingeräumt, auch wenn z. B. Bayern und Baden-Württemberg bereits Vorbehalte geltend gemacht haben.

Die Einigung sieht vor, dass mit Inkrafttreten der Verordnung im Deckzentrum das ausgestreckte Liegen der Sauen in Seitenlage ohne bauliche Hindernisse ermöglicht werden muss. Ein anderes Schwein soll dabei kein Hindernis darstellen. Nach Ablauf einer Übergangsfrist soll das vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg geforderte „ungehinderte Ausstrecken in Seitenlage“ in Kraft treten.

Geeinigt haben sich die beiden Länder auf verkürzte Übergangsfristen für die Haltung im Deckzentrum. Danach sollen die Sauenhalter innerhalb von drei Jahren ein Umbaukonzept vorlegen müssen. Nach weiteren zwei Jahren soll ein Bauantrag gestellt werden müssen. Bis zur Umsetzung der Baumaßnahme soll der Landwirt anschließend drei Jahre Zeit bekommen. Schließlich sind für Härtefälle weitere zwei Jahre vorgesehen. Betriebe, die die Sauenhaltung aufgeben wollen, sollen dies binnen drei Jahren verbindlich erklären müssen. Sie sollen dann die Sauenhaltung noch zwei Jahre weiterführen dürfen.

Der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) weist angesichts des Vorstoßes von NRW und Schleswig-Holstein erneut darauf hin, dass in den bisherigen Änderungsentwürfen die bestehenden Zielkonflikte „Tierwohl – Umweltschutz – Baurecht“ nicht berücksichtigt werden. Die geforderten Änderungen können nur durch entsprechende Umbauten umgesetzt werden und diese müssen sowohl finanziell als auch rechtlich für die Betriebe möglich sein, so der Verband. Er fordert daher auch die Veröffentlichung des nächsten Entwurfs zur Änderung der TierSchNutztV, bevor es in dieser Woche im Bundesrat zu einer Abstimmung kommt.

Losgelöst davon, ob es noch in dieser Woche zu einer Abstimmung kommt oder nicht - die Sauenhalter brauchen neue Konzepte für die Einzelhaltung im Deckzentrum. Deshalb wurden in einem Versuch im Deckbereich der Lehrwerkstatt Schwein in Köllitsch vier verschiedene Kastenstandsysteme eingerichtet, die sich in der lichten Kastenstandweite unterschieden. Welche Erkenntnisse man dabei sammeln konnte und welche Empfehlungen sich für die Praxis ableiten lassen, können Sie in der neuen SUS 3/2020 ab Seite 60 im Beitrag "Kastenstand-was Sauen wollen" nachlesen.