Haltungs-VO: Es drohen weitere Verschärfungen

Die neue Haltungsverordnung könnte noch deutlich schärfer ausfallen.

Der Bundesrat hat für den 14. Februar die Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auf die Tagesordnung gesetzt. Der Agrarausschuss des Bundesrates empfiehlt den Ratsmitgliedern den vom Landwirtschaftsministerium vorgelegten Änderungen zuzustimmen. Vorausgesetzt aber, dass die von den Bundesländern eingebrachten Änderungsanträge noch Berücksichtigung finden.

Den Schweinehaltern drohen damit weitere signifikante Verschärfungen. Denn dem Bundesrat wird u.a. empfohlen, dass die Sauen sowohl in der Übergangszeit als auch danach ihre Gliedmaßen frei ausstrecken können. Mit Inkrafttreten der Verordnung könnten die Kastenstände daher nicht mehr normal belegt werden. Von einem Bestandsschutz für Altbauten kann damit nicht mehr die Rede von sein.

Zusätzlich soll die Übergangszeit für die Kastenstandhaltung im Deckzentrum von den im Verordnungsentwurf genannten 12 Jahre plus 3 Jahre (bei Vorliegen eines Bauantrages nach 5 Jahren) plus 2 Jahre (für Härtefälle) auf 5 Jahre plus 3 Jahre plus 2 Jahre reduziert werden. Unter dem Strich würde sich damit die eigentliche Übergangszeit von 12 auf 5 Jahre verringern.

Außerdem wurde noch ein Antrag eingebracht, der die nochmalige Verkürzung von maximal acht Tagen auf fünf Tage im Kastenstand im Deckzentrum vorsieht. Das würde eine Gruppenhaltung direkt nach dem Absetzen zwingend notwendig machen.

Bezogen auf den Abferkelbereich soll es bei der Übergangszeit von 12 Jahren plus 3 Jahren plus 2 Jahre und 5 Tagen maximaler Fixierung bleiben. Allerdings soll die Abferkelbucht einem Antrag zufolge nicht 6,5 sondern 7 m² groß sein.