30 Änderungsanträge zur Haltungs-VO

Der Agrarausschuss hat mehr als 30 Änderungsanträge zur Novellierung der Nutztierhaltungsverordnung eingebracht.

Bund und Ländern stehen schwierige Verhandlungen über die Neuregelung der Sauenhaltung in Kastenständen bevor. Zwar hat der Agrarausschuss des Bundesrates in dieser Woche empfohlen, der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zuzustimmen. Allerdings hat der Ausschuss mehr als 30 Änderungsanträge beschlossen, von deren Annahme er eine Zustimmung abhängig macht. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat bereits zu verstehen gegeben, dass es einige dieser Maßgaben als Verkündungshindernis ansieht. Damit würde das Ressort die Verordnung nicht in Kraft setzen, sollte das Bundesratsplenum diese Forderungen in seiner Sitzung am 14. Februar übernehmen.

In Bezug auf die Schweinehaltung würde zum Beispiel der vom Ausschuss geforderte Wegfall der bislang vorgesehenen Ausnahme bei der Neuregelung der Kastenstandhaltung für Kleinbetriebe mit weniger als 10 Sauen dem Agrarressort zufolge einer Verkündung entgegenstehen. Erhebliche Bedenken hat das Agrarressort zudem gegenüber der mehrheitlich angenommenen Forderung Sachsen-Anhalts, den Sauen bereits während der vorgesehenen Übergangszeit in Kastenständen ein Ruhen in ausgestreckter Seitenlage zu ermöglichen. Schließlich bereitet dem Ministerium die Forderung Kopfzerbrechen, die im Verordnungsentwurf vorgesehene Übergangsfrist für die Kastenstandhaltung im Deckzentrum von bis zu 17 Jahren auf zehn Jahre zu verkürzen. Die Übergangsfrist im Abferkelbereich soll dem Antrag zufolge hingegen unverändert bleiben. AgE