Kastration: Bundesrat stimmt gegen Fristverlängerung

Der Bundesrat hat heute den Antrag mehrerer Bundesländer abgelehnt, den Bundestag über eine Fristverlängerung für die betäubungslose Kastration abstimmen zu lassen. Mit dieser Entscheidung bleibt es vorerst dabei, dass die Ferkelerzeuger ab dem 1.01.2019 nur noch unter Betäubung kastrieren dürfen.

Die Länder Niedersachsen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern hatten gemeinsam den Antrag gestellt das Tierschutzgesetz dahingehend zu ändern, dass eine Betäubung bei der Kastration nicht erforderlich ist, bis ein zugelassenes Tierarzneimittel seit drei Monaten im Handel steht. Längstens sollte die Ausstiegsfrist bis zum 31.12.2020 ausgedehnt werden. Im Bundesrat fand sich dafür allerdings nicht die erforderliche Mehrheit und auch alle anderen Anträge und Entschließungen zu dem Thema wurden abgelehnt.

„Das ist ein harter Schlag für alle Sauenhalter in Deutschland“, kommentierte Niedersachsen Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast die Entscheidung. Sie hatte zuvor in ihrer Rede betont, dass sie den Ausstieg aus der Kastration ohne Betäubung grundsätzlich nicht in Frage stellt. „Wer Tierschutz will, muss regionale Sauenhalter stärken“, betonte die Ministerin. Der mit langen Transportwegen verbundene Import von Ferkeln aus Drittländern stelle überhaupt keine Alternative dar.