Narkosegerät: Jetzt Fördermittel beantragen

Der Bund fördert den Kauf von Narkosengeräten. Das Antragsverfahren ist eröffnet und nicht am Sachkundenachweis gekoppelt.

Ferkelerzeuger, die in ein Isofluran-Narkosegerät für die Ferkelkastration investieren wollen, können seit kurzem bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) dafür Fördermittel beantragen. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe mit Ferkelerzeugung und Sitz in Deutschland. Kontret geht es um 60 % der Investitionssumme, aber nur maximal 5.000 € je Betrieb. Interessierte finden alle wichtigen Informationen und entsprechende Formulare unter www.ble.de/ferkelnarkose.

Aktuell werden von fünf Firmen entsprechende Geräte angeboten, die derzeit von der Deutschen Landwirt­schafts-Gesellschaft (DLG) geprüft werden. Denn die Technik muss die Anforderungen an den Tier-­, Umwelt­- und Arbeitsschutz sowie die zur automa­tischen Dokumentation erfüllen. Die Zertifizierung soll noch bis zum Frühjahr erfolgen. Außerdem darf das Gerät erst nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides erworben werden.

Für die Förderung stehen insgesamt 20 Mio. € zur Verfügung. Bei 5.000 € Zuschuss je Betrieb reichen die Mittel für ca. 4.000 Betriebe. Einen Rechtsanspruch auf die Fördermittel gibt es nicht. Der Zeitplan sieht vor, dass der Sauenhalter bis zum 01.07.2020 den Förderantrag gestellt haben muss. Dann hat er bis zum 01.09.2020 Zeit, die Rechnung des Narkosegerätes einzureichen. Die BLE will dann bis Ende des Jahres das Geld ausschütten.