Neue Dünge-VO beschlossen

Der Bundesrat hat einer neuen Düngeverordnung zugestimmt.

Nach langem Ringen hat der Bundesrat heute die neue Düngeverordnung verabschiedet. Erst während der Sondersitzung schlossen sich Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein und Thüringen einem Kompromissantrag des Saarlandes an, wonach die Länder der Verordnung ohne Änderungen zustimmen und im Gegenzug die Maßnahmen in den roten Gebieten erst ab Januar 2021 gelten. Die Bundesministerien für Landwirtschaft und Umwelt hatten erst gestern mit der EU-Kommission aushandeln können, dass die Umsetzungsfrist für die neue Ausweisung besonders belasteter und damit strenger zu reglementierenden Gebiete bis zum Jahreswechsel verlängert wird.

Mit dieser Handhabe haben die Länder nun mehr Zeit, um die roten Gebiete mit einer verpflichtenden Binnendifferenzierung auszuweisen. Gleiches gilt für die Landwirte, die ihre Produktion entsprechend anpassen müssen. Bis zum 30. Juni soll der Bund jetzt einen Entwurf zur geplanten Verwaltungsvorschrift für eine einheitliche Ausweisung der Roten Gebiete vorlegen.

Im Anschluss an die Abstimmung äußerte die Länderkammer noch einmal deutliche Kritik an der Arbeit der Bundesregierung. So enthalte die neue Düngeverordnung eine Vielzahl fachlicher Unzulänglichkeiten, heißt es in der Erklärung. Nicht zuletzt dadurch sei diese auch nur schwer für die Landwirte und Vollzugsbehörden umzusetzen.

Außerdem schließt die Novelle nach Einschätzung der Ländervertreter nicht bestehende Rechtslücken. Eher das Gegenteil sei der Fall, da mit der Ablösung des flächenbezogenen Nährstoffvergleichs durch neue Aufzeichnungspflichten ein wichtiger Parameter zur Erfolgskontrolle der neuen Düngevorgaben verloren geht.