Neue Dünge-VO in Kraft

Im Kern geht es um die pauschale Kappung der N-Düngung in roten Gebieten.

Nach langem Gezerre tritt heute die Novelle der deutschen Düngeverordnung in Kraft. Auf die Landwirte kommen damit drastische Verschärfungen beim Einsatz von Wirtschaftsdüngern und mineralischen Düngern zu. Neben längeren Sperrzeiten für die Ausbringung, größeren Mindestabständen zu Gewässern geht es insbesondere um die Verschärfung in sogenannten roten Gebieten mit erhöhter Nitratbelastung. In diesen Gebieten muss nach der neuen Verordnung die Stickstoffdüngung pauschal um 20 % unter den pflanzenbaulichen Bedarf gesenkt werden. Wobei Berlin für die konkrete Umsetzung in den roten Gebieten mit Brüssel noch eine Übergangszeit bis zum Januar 2021 erwirkt hat. Entscheidend ist nun, wie die Bundesländer die Abgrenzung der roten Gebiete vornehmen. Als vorbildlich gilt hier das Vorgehen Nordrhein-Westfalens, das bei der Festsetzung der roten Gebiete neue Analysewerte zu den Nitratgehalten im Grundwasser zu Grunde gelegt hat. Außerdem konnte NRW im Rahmen der sogenannten Binnendifferenzierung eine deutliche Verkleinerung der roten Gebiete mit erhöhter Nitratbelastung und entsprechend eingeschränkter Stickstoffdämmung erzielen. In vielen anderen Bundesländern steht die Binnendifferenzierung noch aus. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat erneut starke Kritik an den jetzt in Kraft getretenen Verschärfungen im Düngerecht geäußert. In Niedersachsen will der Landvolkverband mit juristischen Maßnahmen gegen die Festsetzung der roten Gebiete durch die Landesregierung vorgehen.