Neuer Versuch: Ferkelnarkose aufwendig und teuer!

Ab dem 01.01.2021 dürfen die Ferkelerzeuger nicht mehr be­­täubungslos kastrieren. Als Al­ternativen werden unter an­­derem die Injektionsnarkose, die In­­hala­tionsnarkose mit Isofluran und die Lokalanästhesie diskutiert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Injektionsnarkose und die Lokalanästhesie nur vom Tierarzt gesetzt werden dürfen. Für die Isofluran-Anwendung durch den Landwirt nimmt ein Gesetzesentwurf aktuell die letzten politischen Hürden.

Im Projekt PraxiKaPIK/A, welches vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert und von der Landwirtschaftskammer NRW im Rahmen des Modell- und Demonstrationsvorhabens Tierschutz durchgeführt wurde, sind die drei Verfahren getestet worden. Bei der Inhalationsnarkose mit Isofluran wurden zwei unterschiedliche Geräte eingesetzt, die sich auf dem technischen Stand von Oktober 2018 befanden.

Im ersten Schritt erfolgte eine arbeitswirtschaftliche Analyse. Als Referenz wurde vor Versuchsbeginn auf allen Betrieben zweimal die betäubungslose Kastration zeitlich erfasst. Anschließend wurden die Verfahren anhand des ermittelten Aufwandes ökonomisch eingeordnet.

Die Ergebnisse des Versuches können Sie in der neuen SUS 5/2019 ab Seite 52 in dem Beitrag "Ferkelnarkose teuer und aufwendig" nachlesen.