Neues Düngerecht: Wie reagieren?

Die Einführung der Stoffstrombilanz ab 2018 stellt für die meisten Veredlungsbetriebe in der Evaluierungsphase bis 2022 zunächst keine Verschärfung dar. Dennoch müssen Schweinehalter mit dem bereits im Sommer in Kraft getretenen neuen Düngerecht mit höheren Nährstoffüberschüssen rechnen. Das machen Berater der Landwirtschaftskammer NRW im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben deutlich. Dies ist insbesondere auf die Absenkung der zulässigen Abzüge beim Stickstoff für Stall- und Lagerverluste um nominal 10 % zurückzuführen. Zum anderen sind beim Phosphor nur noch 10 kg Saldo in der Nährstoff-Bilanz zulässig. Auf hoch mit Phosphor versorgten Böden (Stufe D, E) darf sogar nur noch nach Entzug gedüngt werden.
Nach Einschätzung der Experten können Mastbetriebe die Verschärfungen mithilfe einer stark Nährstoff-reduzierten Fütterung recht gut abpuffern. Hier wirken sich auch die in der neuen Dünge-VO hinterlegten Ausscheidungswerte für die Mast positiv aus, die leicht abgesenkt wurden.
Hingegen müssen Ferkelerzeuger mit einem deutlich höheren Nährstoffanfall kalkulieren. Insbesondere die Anhebung des Leistungsniveaus von bisher maximal 22 auf jetzt bis zu 28 abgesetzte Ferkel pro Sau wirkt sich dabei aus. Je nach Ausgangssituation kann der Bedarf an Gülleflächen in der Ferkelerzeugung um mehr als 25 % steigen. Auch bei den Sauen und Ferkeln gilt es daher die Potenziale zur stark N-und P-reduzierten Fütterung weiter auszuloten. Mitunter muss auch mehr Gülle abgegeben werden.