Niedersachsen erkennt Mindererträge im Nährstoffvergleich an

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist in vielen Regionen Niedersachsens das Ertragsniveau bei Raps, Getreide und Grünland um mehr als 20 % niedriger als in den Vorjahren. Vor diesem Hintergrund wurde aktuell vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) ein Erlass herausgegeben, wie mit den Mindererträgen im Nährstoffvergleich und bei der Düngebedarfsermittlung im Frühjahr 2019 umzugehen ist.

Für solche Ausnahmejahre sieht die Düngeverordnung vor, dass bei der Erstellung des Nährstoffvergleichs die vom Landwirt nicht zu vertretenden Ernteausfälle durch Angabe unvermeidlicher Verluste bei der Berechnung der N- und P2O5-Kontrollwerte berücksichtigt werden können. Unvermeidliche N- und P2O5-Verluste durch nicht zu vertretende Ernteausfälle können aber nur dann berücksichtigt werden, wenn die Erträge im Einzeljahr mindestens um 20 % unter den 3-jährigen Durchschnittserträgen liegen. Dies muss im Zweifel vom Landwirt plausibel belegt werden können. Liegen die Mindererträge mehr als 20 % unter den 3-jährigen Durchschnittserträgen, werden die Mindererträge an Haupt- und Nebenerntegut mit den N- und P2O5 Gehalten im Erntegut bzw. Nebenerntegut multipliziert, um die unvermeidlichen N- bzw. P2O5-Verluste je ha zu ermitteln.

Auf der Seite der LWK Niedersachsen ist dazu auch eine Beispielrechnung hinterlegt…