Nienhoff schlägt zur Akzeptanzstärkung Branchenvereinbarung vor

Weitere Bemühungen zur Erreichung eines gesellschaftlichen Konsens über die Zukunft der Tierhaltung fordert der Geschäftsführer der QS Qualität und Sicherheit GmbH, Dr. Hermann-Josef Nienhoff. Er schlägt eine Branchenvereinbarung für die Wertschöpfungskette als nächsten entscheidenden Schritt vor. Seiner Auffassung nach sollte diese die Grundlage für eine stärkere Kooperation bilden und Erzeugern, Verarbeitern sowie Händlern eine verlässliche Perspektive bieten. Die Voraussetzung dafür seien konkrete Maßnahmen zur Entwicklung und Veränderung der landwirtschaftlichen Tierhaltung in den nächsten 20 Jahren. „Ohne Verständigung in der Branche werden wir an den verschiedensten Stellen zwar diskutieren, aber nicht zu Ergebnissen und Planungshorizonten für die Tierhalter kommen“, sagt Nienhoff voraus.

Entscheidend für das Zustandekommen einer Branchenvereinbarung sei der gemeinsame Wille aller Beteiligten. Nicht zum Ziel kommen werde man allerdings, „wenn jede Gruppe nur ihr eigenes Süppchen kocht“. Dies gelte auch für die Regierungen in Bund und Ländern „mit all den Arbeitsgruppen und Kompetenzkreisen“.

Nienhoff sieht in erster Linie die Branche gefordert, weil nur sie den ökonomischen Realitäten Rechnung tragen könne: „Wenn die Wirtschaftsbeteiligten in Deutschland weitere Schritte in der branchenweiten Zusammenarbeit gemeinsam anpacken, Impulse setzen und aktiv auf die Gesellschaft zugehen, wäre das schon die halbe Miete.“ Ein schlechtes Zeugnis stellt der QS-Geschäftsführer den bisherigen politischen Aktivitäten zur Weiterentwicklung der Tierhaltung aus: „Die Politik verliert sich meines Erachtens in unterschiedlichen Vorstellungen.“ Deutlich werde dies in der Diskussion zur geplanten staatlichen Tierwohlkennzeichnung. Ein wirklich machbarer, anerkannter und in den Märkten akzeptierter Weg zu einem solchen Label sei kaum zu schaffen, mutmaßt der QS-Geschäftsführer. Ein Kardinalfehler sieht er in dem Vorhaben, die Kennzeichnung auf freiwilliger Basis einzustellen und nicht verbindlich einzuführen. AgE