NL: Stallbesetzer kommen vor Gericht

Die 64 Tierrechtsaktivisten von Meat the Victims, die Mitte Mai einen Sauenstall im niederländischen Boxtel besetzt haben, müssen sich am 6. November vor Gericht verantworten. Das entschied nun in einer Vorverhandlung ein Polizeirichter am Gericht in Den Bosch. Für den Prozess werden voraussichtlich 14 Dolmetscher benötigt, da nur fünf der Stallbesetzer aus den Niederlanden stammen. Bei der Vorverhandlung waren drei beschuldigte Aktivisten anwesend. Die Brüder Jeroen und Joan van Sleuwen, denen die besetzte Sauenanlage gehört, waren nicht da. Dafür hatten sich aber rund ein Dutzend Schweinehalter und die Vorsitzende des Interessenverbandes der niederländischen Schweineproduzenten (POV), Linda Janssen, eingefunden. Welche Strafen die Stallbesetzer bei einer Verurteilung zu erwarten haben, ist noch unklar.

Im australischen Bundesstaat New South Wales wurde diesbezüglich Klarheit geschaffen. Das frisch beschlossene Gesetz „Das Recht auf Landwirtschaft“ befähigt die Gerichte Stalleinbrecher- und besetzer mit harten Strafen zu belegen. So ist nun eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren und ein Bußgeld von umgerechnet über 13.000 € möglich. Auch materielle Schäden und die Befreiung von Tieren ist jetzt strafbar. Schlachthöfe, Molkereien oder fleischverarbeitende Unternehmen werden durch das neue Gesetz ebenfalls geschützt.