NRW schafft Verbandsklagerecht wieder ab

Nordrhein-Westfalen wird das erste Bundesland, in dem das Klagerecht für Tierschutzverbände wieder abgeschafft wird. Das 2013 eingeführte Verbandsklagerecht wurde von den Regierungsfraktionen in der Landtagssitzung am vergangenen Mittwoch nicht verlängert. Das Gesetz tritt demnach zum 31. Dezember 2018 außer Kraft. SPD und Grüne hatten sich mit einem Gesetzentwurf zuvor vergeblich gegen das Auslaufen des Verbandsklagerechts stark gemacht. Die Regierungsparteien sehen darin aber nicht den richtigen Weg, um den Tierschutz zu verbessern. Das war bereits Anfang Dezember deutlich geworden, als ein Evaluationsbericht zu dem Gesetz vorgelegt worden war. Demnach hat es seit 2013 insgesamt sieben Klagen der anerkannten Tierschutzverbände gegeben. CDU und FDP werteten das als Beleg für die mangelnde Wirksamkeit. Sie wollen stattdessen den Tierschutz unter anderem durch eine stärkere Videoüberwachung auf Schlachthöfen verbessern.

Tierschützer hielten dagegen, dass die geringe Zahl der Klagen ein Beleg für den verantwortungsvollen Umgang der Verbände mit dem Instrument des Verbandsklagerechts sei. Der Deutsche Tierschutzbund und der Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen sehen in dem Beschluss einen „eklatanten Rückschritt im Tierschutz“. Aus ihrer Sicht ist das Klagerecht als Regulativ unabdingbar, um die korrekte Umsetzung des Tierschutzgesetzes zu gewährleisten. „Adäquate Kontrollmittel“ fehlten darin nämlich. Dass nicht mehr Klagen abgeurteilt worden seien, liege auch an der Überlastung der Gerichte. So sei beispielsweise eine Klage des Tierschutzbundes gegen ein Bauvorhaben eines Putenmästers im März 2016 eingereicht worden; die Verhandlung dazu sei aber erst im Frühjahr 2019 angesetzt worden. AgE