Otte-Kinast: „Hängepartie um Kastenstand unverantwortlich!“

Bundesrat vertagt Abstimmung über Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Dies kritisiert Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast scharf.

Der Bundesrat hat die Abstimmung über die „Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung“ heute vertagt. Der Punkt wurde von der Tagesordnung gestrichen, weil das Land Hessen weiteren Beratungsbedarf angemeldet hat. Dazu sagt Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Dieses Hinausschieben der dringend notwendigen Entscheidung halte ich für unverantwortlich! Die Vertagung der Abstimmung ist bitter für die Schweinehalterinnen und Schweinehalter, für die endlich die dringend notwendige Rechts-und Planungssicherheit geschaffen werden muss.“ Die vom Bund vorgelegte Verordnung – einschließlich verschiedener vom Bundesratsausschuss vorgeschlagener Änderungen – sei aus Sicht Niedersachsens ein guter Weg, so die Ministerin. Sie sieht unter anderem vor, die Fixierzeiten der Sauen im Deck-und Abferkelbereich auf das notwendige Minimum zu reduzieren – aus Sicht Niedersachsens ist das ein großer Fortschritt für den Tierschutz. Nun ginge es darum, nach vorne zu blicken und im nächsten Bundesrats-Plenum am 13. März verbindlich über die Verordnung abzustimmen. Ministerin Otte-Kinast: „Das sind wir den Schweine haltenden Betrieben, die endlich Planungssicherheit haben wollen, schuldig. Es ist bereits fünf nach zwölf!“
Der Hintergrund: Die Bundesregierung hat dem Bundesrat einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der die Haltung von Schweinen neu regelt unddamit ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg umsetzt: Die so genannte Kastenstandhaltung soll künftig höchstens 5 Tage statt wie bisher 35 Tage im Abferkelbereich und 8 Tage statt bisher 4 Wochen im Deckzentrum erlaubt sein. Die bisher übliche lange Fixierung in den engen Kastenständen soll auf das unvermeidliche Maß reduziert werden. Die Verordnung soll außerdem die baulichen Anforderungen an Kastenstände regeln: Sie müssen mindestens 2,20 Meter lang und zwischen 65 und 85 Zentimeter breit sein, um dem Schwein genügend Platz zum Aufstehen, Hinlegen und Ausstrecken des Kopfes zu lassen. Über die Verordnung soll nun im März-Plenum des Bundesrates abgestimmt werden.