Politik einigt sich auf Stoffstrombilanzverordnung

Die Koalition hat auch den letzten Schritt zur Neufassung des Düngerechts geschafft. Nach wochenlangen zähen Verhandlungen haben sich Union und SPD auf Details zur Umsetzung der im Düngegesetz geregelten Einführung einer obligatorischen Stoffstrombilanz für Tierhaltungsbetriebe ab dem Jahr 2018 verständigt. Nach der Einigung zur Stoffstrombilanzverordnung soll der bislang vorgesehene 20 %-Abzug für Messungenauigkeiten bei der vorgeschriebenen Erfassung von Nährstoffgehalten gestrichen werden. Stattdessen wird ein Toleranzwert von 10 % auf den betrieblichen Bilanzüberschuss eingeführt. Vorgesehen ist zudem eine Klarstellung, dass für Biogasanlagen die Nährstoffströme erfasst werden müssen. Schließlich soll die in der Verordnung geregelte Bewertung der betrieblichen Stoffstrombilanz zunächst bis Ende 2022 befristet werden. Spätestens 2021 soll die Bundesregierung dem Bundestag einen Bericht über deren Auswirkungen vorlegen. Die bis dann gewonnenen Erkenntnisse sollen in eine Weiterentwicklung der Vorschriften einfließen, die ab dem Jahr 2023 gelten sollen. Die Stoffstrombilanzverordnung soll in der kommenden Woche vom Bundeskabinett beschlossen werden. Ein notwendiger Beschluss des Bundestages könnte in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause herbeigeführt werden. Der Bundesrat könnte die Stoffstrombilanzverordnung dann am 7. Juli oder 22. September endgültig verabschieden.Der Deutsche Bauernverband (DBV) äußerte sich in einer Stellungnahme kritisch. Nach wie vor stelle die Stoffstrombilanz ein kompliziertes Verfahren dar, beklagte der Bauernverband in einer ersten Reaktion auf die Einigung innerhalb der Koalition. Auf viele landwirtschaftliche Betriebe komme ein erheblicher zusätzlicher Aufwand zu, zumal an der Pflicht zur Erstellung einer Feld-Stall-Bilanz festgehalten werde. Der Bauernverband erkennt an, dass im Zuge der schwierigen Verhandlungen mit Unterstützung der Unionsfraktion noch wichtige fachliche Korrekturen im Sinne der Landwirtschaft vorgenommen worden seien. Unzureichend sei allerdings die Folgenabschätzung des neuen Bilanzierungsverfahrens für die Betriebe anhand von Beispielrechnungen. Daher sei noch nicht abschließend geklärt, wie sich die Stoffstrombilanzverordnung auf die erst kürzlich beschlossene Novelle der Düngeverordnung auswirken werde. „Die Düngeverordnung muss der Maßstab für die Stoffstrombilanz bleiben und darf nicht indirekt verschärft werden“, warnte der DBV mit Blick auf das weitere Verfahren zur Stoffstrombilanz im Bundesrat.Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, erklärte hingegen, dass mit dem erzielten Kompromiss keine Verschärfung von Regelungen der Düngeverordnung einhergehe. Die vorgesehene vierjährige Einführungsphase müsse dazu genutzt werden, die bürokratischen Auswirkungen der Regelungen zu prüfen. SPD-Agrarsprecher Dr. Wilhelm Priesmeier sprach von einem tragfähigen Kompromiss. Damit werde es den Landwirtschaftsbetrieben ermöglicht, „ehrliche“ Bilanzen für ihre Nährstoffströme vorzulegen. Außerdem biete sich dem Agrarsektor die Chance, klar und transparent seinen Umgang mit der Umwelt darzustellen. AgE