Regierung: Fristverlängerung zur Kastration kommt rechtzeitig

Entgegen den Befürchtungen vieler Schweinehalter hat die Bundesregierung keinen Zweifel daran, dass die im Koalitionsausschuss beschlossene zweijährige Verlängerung der Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration rechtzeitig zur Umsetzung kommt. Die Koalition sei „auf einem guten Weg“, einen gemeinsamen Antrag einzubringen, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär des Bundeslandwirtschaftsministeriums, Hans-Joachim Fuchtel, gestern im Bundestag.

So wollen Union und SPD dem Parlament Anfang November ihre Fraktionsinitiative für eine Änderung des Tierschutzgesetzes vorlegen. Daran gekoppelt sind auch begleitende Entschließungen, wie eine Aufklärungskampagne über Fleisch von immunokastrierten Tieren, die Förderung von Schulungsprogrammen für Landwirte zur Durchführung der Kastration unter Betäubung sowie ein Förderprogramm zum Erwerb von Narkosegeräten.

Deutlich mehr Zeit wird nach Angaben Fuchtels noch die neue Verordnung brauchen, die es Landwirten erlaubt, die Isofluran-Betäubung selbst durchzuführen. Der Politiker rechnet hier mit einem Zeitrahmen von bis zu 14 Monaten, da die Verordnung auch eine EU-Notifizierung durchlaufen muss.

Zurückhaltend äußerte sich der Staatssekretär zur Kastration unter örtlicher Betäubung. Für die dafür notwendige Rechtsänderung gebe es derzeit keine parlamentarische Mehrheit. Solange die fehlt, könne man zwar in diesem Bereich weiter forschen aber keine kurzfristige Praxiseinführung ermöglichen, erklärte der CDU-Politiker.