Rote Gebiete: Berlin will einheitliche Regelungen

Das BMEL hat eine Verwaltungsvorschrift zu roten Gebieten mit erhöhten Nitratwerten entwickelt.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium in Berlin macht sich für eine einheitliche Ausweisung der so genannten roten Gebiete mit erhöhten Nitratwerten im Grundwasser stark. Hierzu hat eine Arbeitsgruppe aus den Bundesländern und Berlin einen Entwurf für allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Ausweisung der belasteten Gebiete erarbeitet. Im Mittelpunkt stehen dabei qualitative Verbesserungen bei den Anforderungen an eine Grundwassermessstelle sowie die verbindliche Festlegung einer Mindestdichte für die Messstellen. Konkret soll es künftig für ein Gebiet von 50 Quadratkilometern mindestens eine Messstelle geben. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat den Entwurf der Verwaltungsvorschrift nun zur Abstimmung mit den anderen beteiligten Ressorts gegeben. Parallel hat die Ministerin die notwendige Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Einige Bundesländer haben die notwendige Ausweisung der roten Gebiete bereits vollzogen. Hierzu zählt zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, das im weitgehenden Einvernehmen mit der Landwirtschaft eine Lösung gefunden hat. Inwieweit diese landesspezifische Gebietsausweisung künftig verändert werden kann, muss sich noch zeigen. Den gesamten Inhalt der Pressemitteilung aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium lesen Sie hier.


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