Rukwied: Zentrale Fragen bei der Dünge-VO ungeklärt

Der DBV sieht durch die neue Dünge-VO in einigen Regionen eine bedarfsgerechte Düngung als kaum noch möglich an.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) bleibt bei seiner kritischen Sicht auf die neue Düngeverordnung. „Obwohl eine bedarfsgerechte Düngung und der Schutz des Grundwassers kein Widerspruch sind, wurde eine fachlich mangelhafte Verordnung durchgedrückt, die eine bedarfsgerechte Düngung in nitratsensiblen Gebieten verbietet und sogar kontraproduktiv für den Gewässerschutz wirken kann“, erklärte Verbandspräsident Joachim Rukwied anlässlich der Verkündung der neuen Düngeverordnung im Bundesgesetzblatt und deren Inkrafttreten am 1. Mai. Der Bauernverband erwarte Lösungen für die Betriebe, die fachgerecht und gewässerschonend wirtschaften. Sie müssten auch weiterhin bedarfsgerecht düngen dürfen und von den zusätzlichen Auflagen ausgenommen werden.

Rukwied wies darauf hin, dass zentrale Fragen im Zusammenhang mit der Neuregelung nach wie vor nicht geklärt und von Bund und Ländern in eine neue Verwaltungsvorschrift ausgelagert worden seien. Eine praktikable und sachgerechte Klärung der offenen Punkte sei dringend notwendig. Hierzu gehörten die Neuausrichtung und Verdichtung der Nitratmessnetze im Sinne europäischer und nationaler Vergleichbarkeit sowie die exakte und kleinräumige Abgrenzung der nitratsensiblen Gebiete. Die Bundesländer nimmt Rukwied in die Pflicht, jetzt unverzüglich die Binnendifferenzierung auf den Weg zu bringen, um Wasserschutzmaßnahmen dort durchzuführen, wo tatsächlich noch Handlungsbedarf bestehe. Die Überprüfung des Messstellennetzes und der technischen Ausstattung der Messstellen bleibe zudem eine Daueraufgabe und sei zwingend notwendig.

Der Bundesrat hatte die Neufassung der Düngeverordnung Ende März nach monatelangen Auseinandersetzungen beschlossen. Zuvor hatte sich die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission auf längere Übergangsfristen verständigt. Die vorgesehenen Verschärfungen für die Düngung in Roten Gebieten treten nunmehr erst zum 1. Januar 2021 in Kraft. Auch für die Neuausweisung dieser Gebiete und die Erarbeitung einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift haben die Länder bis Ende dieses Jahres Zeit. Das Bundeslandwirtschaftsministerium teilte unterdessen mit, es habe die im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung eingegangenen Stellungnahmen zur Verordnung intensiv geprüft. Änderungsbedarf am Aktionsprogramm zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie habe sich dabei nicht ergeben. Schwerpunkt der vorgesehenen finanziellen Unterstützung wird nach Ressortangaben die Förderung von Investitionen in die Lagerung, Ausbringungstechnik und Aufbereitung von Gülle im Rahmen eines neuen Bundesprogramms sein. Dafür sollen in den nächsten vier Jahren insgesamt 1 Mrd. € aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt werden. AgE