OLG-Urteil: Eindringen in Ställe bleibt straffrei

Das Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt) hat in einer Revisionsverhandlung wegen Hausfriedensbruch den Freispruch für die drei angeklagten Tierrechtler erneut bestätigt. Damit schloss sich das Gericht den zwei vorangegangenen Urteilen des Amts- und Landgerichts an. Zwar haben die Aktivisten rein formal Hausfriedensbruch begangen. Dies war aber gerechtfertigt, da das höherrangige Rechtsgut Tierschutz bedroht war, so der vorsitzende Richter.  
Die Anklage wegen Hausfriedensbruch war erstmals im September 2016 vor dem Amtsgericht in Haldensleben erhoben worden. Den Angeklagten warf man vor, dass sie sich 2013 im Zuge einer Undercover-Recherche des Vereins Animal Rights Watch (ARIWA) unerlaubt Zutritt zu den Ställen der Van-Gennip-Tierzuchtanlagen GmbH in Sachsen-Anhalt verschafft haben. In dieser ersten Instanz erfolgte ein Freispruch und die darauf eingereichte Berufung der Staatsanwaltschaft Magdeburg vor dem Landgericht wurde abgelehnt. Dass nun auch die Revision vor dem Oberlandesgericht (OLG) gescheitert ist, wird von verschiedenen Tierrechtsorganisation als ein großer Erfolg und Legitimation ihrer Vorgehensweise gewertet.    
 
Hier finden Sie die dazugehörige Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Naumburg