Steuerrecht: Pauschalierung auf der Kippe

Die Bundesregierung soll die geltende Regelung der Mehrwertsteuer-Pauschalierung für die Landwirte ändern. Darauf pocht die Europäische Kommission. Sie teilte vergangene Woche mit, dass hierzu gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden sei, da die Sonderregeln der Mehrwertsteuer-Pauschalierung nicht nur für Kleinbetriebe, sondern auf alle Betriebsformen in der Landwirtschaft angewendet würden. Dies führe zu großen Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt.Für die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) kommt der „Angriff“ der EU-Kommission auf die Vorsteuer-Pauschalierung nicht überraschend. Dieser habe jedoch große Auswirkungen für die Betriebe, die bisher von den Vorteilen der Anwendung der Vorsteuerpauschale profitiert hätten, erklärte die ISN. Sie wies auch darauf hin, dass der Bundesrechnungshof das Bundesfinanzministerium schon im November 2015 dafür gerügt habe, die Vorsteuerpauschale falsch zu berechnen. Den jährlichen Steuerausfall für den Fiskus hatten die Prüfer damals auf 200 Mio. € veranschlagt. Der Rechnungshof hatte die Vorsteuerbelastung anhand eigener Berechnungen auf 9,3 % und damit um 1,4 Prozentpunkte niedriger geschätzt als den Durchschnittssatz. Es sei zu befürchten, so die ISN, dass sich die Landwirte demnächst wohl oder übel von diesem Steuervorteil verabschieden müssten. AgE