Straathof: Verwaltungsgericht bestätigt Haltungsverbot

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat das Tierhaltungsverbot gegen den Schweinezüchter Adrianus Straathof bestätigt. Wie es in der Pressemitteillung aus Magdeburg heißt, hat das Verwaltungsgericht den Eilantrag von Straathof, das vom Landkreis Jerichower Land am 24. November 2014 ihm gegenüber erlassene und für sofort vollziehbar erklärte Verbot des Haltens und Betreuens von Schweinen aufzuheben, abgelehnt.

Die Begründung: Das veterinärmedizinische Fachpersonal des Antragsgegners habe seit mehreren Jahren bei zahlreichen Tierschutzkontrollen immer wieder schwerwiegende Mängel bei der Versorgung, Unterbringung und Pflege der Schweine festgestellt. So seien z. B. die Tiere in zu engen bzw. zu kleinen Kastenständen untergebracht worden. Diese Haltung sei – so das Gericht – tierschutzwidrig und verursache Tierleid. Außerdem seien in einer Anlage auf dem Gebiet des Landkreises Jerichower Land Tiere ohne vernünftigen Grund und ohne Betäubungsmittel getötet worden. So habe eine Angestellte im Beisein der amtlichen Veterinärin und bevor diese habe einschreiten können, ein Tier mit einem Schlag über eine im Kadaverhaus befindliche Kante getötet, ohne es zu entbluten.
Weiterhin seien entgegen europarechtlichen Vorschriften kranke, nicht transportfähige Ferkel verladen und zum Schlachthof transportiert worden. Auf weitere, dem Antragsteller in dem Bescheid des Landkreises zur Last gelegte gravierende Verstöße gegen Tierschutzbestimmungen ging das Gericht nicht im Einzelnen ein.

Gegen diesen Beschluss habe Straathof nun wiederum Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt eingelegt.