Weiter Kritik an neuen Düngeregeln

Die Kritik an den beschlossenen Verschärfungen im Düngerecht reißt nicht ab.

Gegen die geplanten Verschärfungen im deutschen Düngerecht regt sich weiter auf verschiedenen Ebenen Widerstand:

  • Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau hat einen Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz eingereicht. Der Antrag richtet sich vornehmlich gegen die Ausweisung der sogenannten roten Gebiete mit hohen Nitratgehalten im Grundwasser. Das Land Rheinland-Pfalz hat diese Gebiete im Herbst 2019 festgelegt. Der Verband kritisiert die Ausweisung der Gebiete als überzogen und unpraktikabel.
  • Auch der Branchenverband Land schafft Verbindung (LsV) zeigt sich mit den Verschärfungen im Düngerecht unzufrieden. LsV fokussiert dabei besonders auf die in Berlin kürzlich beschlossenen Verschärfungen in der bundesweiten Düngeverordnung. Der Verband hatte sich mit deutschlandweiten Großdemonstrationen mehrfach für eine praxistaugliche Fortschreibung der Düngeregeln stark gemacht.
  • Fundamentale Kritik äußert ebenfalls das Landvolk Niedersachsen an der mangelhaften Festlegung der so genannten nitratsensiblen Gebiete, in denen besonders scharfe Einschränkungen der Düngung vorgeschrieben werden. Diese Festlegung erfolgte in Niedersachsen überwiegend auf Basis von Nitratmessungen an einzelnen Messstellen im Jahr 2013 oder früher. Die im Landvolk Niedersachsen organisierten Kreisverbände hatten dazu ein Fachgutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten belegt bauliche und technische Mängel an nahezu 50 % der Nitratmessstellen im Land. Auf Basis des Gutachtens will das Landvolk nun auf dem Klageweg gegen die Festsetzung der roten Gebiete vorgehen.
  • Die ISN-Interessengemeinschaft kritisiert zudem, dass der Bundesrat mit seiner Absegnung der neuen Düngeregeln am 27. März dieses Jahres die Fristen zur Öffentlichkeitsbeteiligung missachtet hat. Denn offiziell hatten betroffenen Landwirte, Verbände etc. noch bis zum 2. April Zeit, um ihre Bedenken einzureichen. Sollten sich die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Gesetzgebungsverfahrens bestätigen, sollte die Landwirtschaft den Hebel dort ansetzen, fordert die ISN.