ASP in Polen: Regionalisierungsprinzip rettet Export

Polen hat es trotz der seit Jahren im Wild- und Hausschweinebestand grassierenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) geschafft seine Schweinefleischausfuhren in die USA und andere wichtige Aufnehmerländer am Laufen zu halten. So konnte 2018 allein in die USA knapp 61.000 t Fleisch im Wert von umgerechnet fast 150 Mio. € geliefert werden. Mit einem Ausfuhrwert von jährlich 1,5 Mrd. € zählt das Schweinefleisch zu den wichtigsten Exportgütern des Landes.

Vorrausetzung für den fortlaufenden Export war, dass die polnische Regierung bzw. die staatliche Veterinärbehörde das Land nach dem ASP-Ausbruch 2014 relativ schnell in drei Gesundheitszonen mit unterschiedlichen Auflagen aufteilte. Dabei wird die Zone 1 als Pufferzone beschrieben in der weder im Wild- noch im Hausschweinbestand ASP-Fälle zu verzeichnen sind. In der Zone 2 grassiert die Seuche zwar im Wild- aber nicht im Hausschweinebestand und in Zone 3 sind beide Populationen betroffen. In den Überwachungs- und Gefährdungszonen 2 und 3 werden neben den durch die EU vorgeschriebenen Bekämpfungsmaßnahmen noch weitere Keulungsaktionen in Hausschweinebeständen und eine intensive Bejagung der Wildschweine durchgeführt. Außerdem dürfen aus beiden Zonen keine Schweine verbracht werden. In Zone 1 gelten diese Handelsrestriktionen zwar nicht. Allerdings dürfen hier die Schweine erst verladen und gehandelt werden, wenn durch einen Gesundheitscheck frühestens 24 Stunden vor der Verladung die ASP-Freiheit bestätigt wurde.

Dennoch steht der Export aufgrund der sich weiter ausbreitenden ASP immer wieder auf der Kippe. Erst im Oktober letzten Jahres verhängten die USA wegen Vorbehalten gegenüber drei Verarbeitungsanlagen mit Ausfuhrlizenzen für den US-Markt mehrwöchige Handelssperren. Der Grund war, dass die Verarbeitungsbetriebe von Sokołów Podlaski, Animex Food und Łuków durch neue ASP-Fälle an die Grenze der Gefährdungszone herangerückt waren. Diese Anlagen wurden jedoch später aufgrund des Regionalisierungsprinzipes wieder zugelassen. Diese Vereinbarung sieht vor, dass die Unternehmen nur Fleisch aus ASP-freien Gebieten verarbeiten und exportieren dürfen.