Biobetriebe kritisieren neues LEH-Label

Die in der Initiative Tierwohl (ITW) engagierten Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) haben sich darauf verständigt, ihre Schweine- Rinder- und Geflügelfleischprodukte ab dem 1. April 2019 nach einem einheitlichen vierstufigen System zu kennzeichnen. Mit dem Ziel, die Haltung der Tiere transparenter zu machen, sollen unter dem Begriff „Haltungsform“ bestehende Qualitäts-, Tierwohl- und Biosiegel eingeordnet werden. Auch das staatliche Label könnte hier später andocken.

Kritik gibt es nun vom Aktionsbündnis Bioschweinehalter Deutschland (ABD). Das Bündnis ist nicht damit einverstanden, dass für die Einordnung in die geplante Stufe 4 (Premium) künftig schon deutlich mehr Platz sowie zwingend Auslaufmöglichkeiten und die Verfügbarkeit von Stroh ausreichen. Anders als es vorher bei den Eigenlösungen der Einzelhändler der Fall war, kann damit auch konventionell erzeugtes Fleisch als höchste Qualität bewertet werden. Diese Gleichstellung mit der ökologischen Schweinehaltung sieht der ABD als nicht richtig an, da dort die Haltungsvorgaben in vielen wichtigen Bereichen deutlich darüber hinaus gehen.

Für die Kunden ist die klare Unterscheidbarkeit – und gerade deshalb soll die Fleischkennzeichnung doch eingeführt werden – nicht mehr gegeben, so das Bündnis. Man fordert daher von den Verantwortlichen des LEH´s, die Stufe 4 allein der ökologischen Erzeugung vorzubehalten. Andernfalls können die Bemühungen des LEH´s, sich beim Verkauf ökologischer Produkte zu profilieren, nicht ernst genommen werden.