Fleischwirtschaft: Berlin will Werkverträge verbieten

Die neuen Vorschriften für Fleischbetriebe sollen ab dem Jahr 2021 gelten.

Das Bundeskabinett hat kurz vor dem gestrigen Feiertag ein Verbot für Werkverträge in der Fleischwirtschaft beschlossen. Die Regierung will Werkverträge und sogenannte Arbeitnehmerüberlassungen in der Fleischbranche ab dem Jahr 2021 verbieten. Für das Fleischerhandwerk plant Berlin Ausnahmeregelungen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat nun den Auftrag, das sogenannte Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft in eine Gesetzesänderung einzubinden. Auch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner von der CDU hat dem Kabinettsbeschluss zugestimmt.
Auslöser für das kurzfristige und strikte Handeln der Bundesregierung sind gehäufte Corona-Fälle in der Fleischwirtschaft, die zu heftigen Diskussionen geführt hatten. In der medial stark ausgebreiteten Debatte kamen auch die Arbeitsverhältnisse und die Wohnbedingungen der Mitarbeiter in den Fleischbetrieben stark in die Kritik. Denn diese gelten auch als Grund, warum sich das Coronavirus so stark in einigen Fleischbetrieben ausbreiten konnte.
Offen bleibt, ob ein nur auf die Fleischwirtschaft bezogenes Verbot von Werkverträgen verfassungskonform ist. Der Zentralverband der deutschen Geflügelwirtschaft nannte das Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie verfassungswidrig und kündigte Gegenmaßnahmen an. Auch den im Verband der Fleischwirtschaft (VDF) organisierten deutschen Schweineschlachtbetrieben dürfte das Verbot von Werkverträgen nicht schmecken. So hatte der Verband erst kürzlich einen 5-Punkte-Plan zur Aufarbeitung der Thematik entwickelt.