NRW: Fleischindustrie muss mehr testen

Die Fleischindustrie in NRW muss ab Juli ihre Mitarbeiter zweimal pro Woche auf Corona untersuchen lassen.

Für Schlachthöfe, Zerlegebetriebe und fleischverarbeitende Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten in NRW gilt ab dem 1. Juli eine neue Vorgabe: Sie müssen Beschäftigte künftig mindestens zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen. Mit einer neuen Allgemeinverfügung werden die Betriebe zugleich verpflichtet, nur Angestellte oder Werkvertragsarbeiter einzusetzen, die zuvor negativ getestet worden sind. Die Testung könne im Poolverfahren erfolgen. Die Auswertung müsse durch ein anerkanntes Labor durchgeführt werden. Die Test-Nachweise seien in dem Betrieb vorzuhalten und die Untersuchungskosten von den Betrieben selbst zu tragen.


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