Kastration: QS soll Ferkelimport maßregeln

Der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) und der Landesverband Niedersächsischer Schweinerzeuger (LNS) haben noch einmal auf die spätestens am 31.12.2020 auslaufende Übergangsfrist zur Beendigung der betäubungslosen Ferkelkastration aufmerksam gemacht. Dabei wird auch die QS in die Pflicht genommen. Die Verbände betonten, dass in Deutschland höchste Tierschutzstandards für die Ferkelkastration unter Betäubung gelten. Diese würden in ihrer jetzigen Auslegung zu erheblichen Wettbewerbsverzerrun­gen auf der europäischen Erzeugerstufe führen. So sind die in Dänemark und den Niederlanden erlaubten Alternativen zur betäubungslosen Kastration nach Einschätzung des LNS erheblich kostengünstiger. Das schürt die Sorge, dass sich der LEH möglicherweise in der Kastrationsdebatte aus der Verantwortung zieht, indem er Fleisch von im Ausland erzeugten und kastrierten Tieren in Deutschland vermarktet.

Der BRS betonte, dass es im Interesse aller Marktbeteiligten sein muss, für alle nach Deutschland gelieferten Ferkel, Schlachtschweine und Fleischwaren dieselben Tierschutzstandards durchzusetzen. Aus diesem Grund fordern BRS und LNS die Qualität und Sicherheit GmbH auf, eine Positivliste mit ab 2021 gesetzlich zugelassenen Methoden der Ferkelkastration zu erstellen. Danach würden auch ausländische Ferkelerzeugerbetriebe nur dann einen QS-Status erhalten, wenn sie nach den auf der Liste vermerkten Methoden kastrieren. Gleiches gilt für Mastbetriebe im QS-System, die sich beim Ferkelkauf nach der Positivliste richten müssten. Da nach aktuellem Gesetzesstand die Lokalbetäubung durch den Landwirt und die C02-Betäubung nicht zugelassen sind, dürfte eine solche Positivliste weitreichende Konsequenzen für die Ferkelexporteure in Dänemark und den Niederlanden haben.