Staatliche Tierwohlkennzeichnung auf EU-Ebene durch

Die Bundesregierung hat eine wichtige Hürde für das geplante staatliche Tierwohlkennzeichen genommen. Mit Ende der dreimonatigen Stillhaltefrist ist die Notifizierung des vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Entwurfs für ein Tierwohlkennzeichnungsgesetz auf EU-Ebene abgeschlossen. Ressortchefin Julia Klöckner kündigte weitere Bemühungen ihres Hauses an, so schnell wie möglich das Tierwohlkennzeichen für Schweine einzuführen.

Der Gesetzentwurf muss noch abschließend zwischen den Ressorts abgestimmt und vom Kabinett beschlossen werden, bevor er dem Bundestag zugeleitet werden kann. Mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird für Jahresende gerechnet. Bis dahin soll auch die dazugehörige Verordnung unter Dach und Fach sein, in der die Kriterien für die einzelnen Stufen festgelegt werden. Die Verordnung unterliegt einem Zustimmungsvorbehalt des Bundestages. Die Tierwohlkriterien sollen zunächst für Schweine erarbeitet werden; weitere Nutztierarten wie Geflügel oder Rinder sollen später folgen. Nach Einschätzung des Bundeslandwirtschaftsministeriums werden spätestens Ende 2020 die ersten gekennzeichneten Produkte zu kaufen sein. AgE